Asphaltierung von Hauszufahrten - ZuschussAsphaltierung von Hauszufahrten werden mit 30% der Asphaltkosten ohne Unterbau für eine Zufahrtsbreite von max. 3,5 Meter gefördert. Die Maximalhöhe der Förderung beträgt € 1.500,--. Vorzulegen sind Rechnung und Zahlungsbestätigung. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakau.Diese Förderung wird nur einmal in 15 Jahren gewährt. Für Pflasterungen und Spritzasphalt gelten dieselben Richtlinien. Als Referenzwert werden bei Pflasterungen die Asphaltpreise herangezogen.
Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für FührerscheinneulingeGefördert werden 50% der Kosten des Fahrsicherheitstrainings für Führerschein B. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krakau. Vorzulegen sind, Kursbescheinigung und Zahlungsbestätigung, sowie der Führerschein.