An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen anzumelden. Die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde muss innerhalb von drei Tagen nach dem tatsächlichen Bezug der Unterkunft erfolgen.
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes gleichzeitig durchgeführt werden.
Für die An- und Ummeldung einer Unterkunft werden folgende Unterlagen benötigt:
○ Ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen und des Unterkunftgebers. (siehe Download)
Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Sie können sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden.
Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.
○ Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
Eventuell Urkundlicher Nachweis akademischer Grade
○ Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass)
○ Bei Anmeldung eines Neugeborenen (bei der Meldebehörde): Geburtsurkunde des Kindes
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.
Weitere Informationen erhalten Sie bei help.gv.at
Meldezettel, (2 MB)