Abfallwirtschaftsverband Murau
Übertragungs VO gem. § 43 Abs. 2 GemO
Übertragungs VO gem. § 43 Abs. 2 GemO
Der Rechnungsabschluss 2025 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.03.2026 genehmigt und liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung (31.03.2026) 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden am Gemeindeamt Krakau auf.
Dienstag 21.04.2026
09:00 Uhr am Gemeindeamt
Die Verordnung der BH Murau vom 26.02.2026 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit 28.02.2026 in Kraft und mit 31.12.2026 außer Kraft.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 den Voranschlag 2026 beschlossen.
Betrifft Kundmachungen von mündlichen Verhandlungen in Verwaltungsverfahren sowie sonstige Bekanntmachungen





