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Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Die Verordnung der BH Murau vom 21.03.2023 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit 22.03.2023 in Kraft und mit 31.12.2023 außer Kraft.

Download_Verordnung, (136 KB)

Kundmachung gem. §§ 41(1) und 42(1a) AVG

Betrifft Kundmachungen von mündlichen Verhandlungen in Verwaltungsverfahren sowie sonstige Bekanntmachungen

Öffentliche Kundmachung, (528 KB)

Gemeinde Krakau


Amtstafel