Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Die Verordnung der BH Murau vom 21.03.2023 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit 22.03.2023 in Kraft und mit 31.12.2023 außer Kraft.
Die Verordnung der BH Murau vom 21.03.2023 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr tritt mit 22.03.2023 in Kraft und mit 31.12.2023 außer Kraft.
Vorverlegung der Schusszeiten 2023
Betrifft Kundmachungen von mündlichen Verhandlungen in Verwaltungsverfahren sowie sonstige Bekanntmachungen