Amtssignatur
Amtssignatur der Gemeinde Krakau gemäß §19 E-Government- Gesetz (E-GovG)Die von der Gemeinde Krakau im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weise die Amtssignatur der Gemeinde Krakau auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
- die Bildmarke der Behörde und
- einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:https://www.krakau.gv.at/de/Amtssignatur.html
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektroninschen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden. Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ien durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtsignatur geprüft werden.
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen DokumentesLiegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokumentes ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.